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Wichtig ist mir dabei eine Klarstellung. Auch nach einer Akutbehandlung können notwendige psychotherapeutische Leistungen weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Deutschland hat hier im internationalen Vergleich ein sehr breites Versorgungsangebot. Das wollen wir erhalten.
Genau deshalb haben wir bei den Beratungen zur Psychotherapie festgelegt, dass insbesondere für schwer psychisch Erkrankte und dringliche Behandlungsfälle Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen werden.
Bei der Psychotherapie geht es um Effizienz, nicht um kurzfristige Spareffekte.
Entscheidend wird deshalb sein, ob die Regelung in der Praxis tatsächlich dazu führt, dass mehr freie Akuttermine über die TSS verfügbar und damit für Patientinnen und Patienten schneller erreichbar werden.