Schafft die TSS-Pflicht nicht einen Fehlanreiz: Warum soll ein bereits verfügbarer Akutplatz schlechter vergütet werden, nur weil der Patient ihn direkt statt über die TSS findet?
Der Änderungsantrag macht die extrabudgetäre Vergütung der psychotherapeutischen Akutbehandlung davon abhängig, dass der Termin über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt wurde. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, freie Akuttermine an die TSS zu melden. Entsteht dadurch jedoch nicht ein ökonomisch problematischer Fehlanreiz: Ein bereits vorhandener Behandlungsplatz wird nicht besser oder schneller verfügbar, wenn ein Patient, der unmittelbar eine Praxis findet, zusätzlich über die TSS vermittelt werden muss. Zugleich wird die Vergütung vom Zugangsweg statt vom tatsächlichen Versorgungsbedarf abhängig gemacht. Wäre es daher nicht wirtschaftlicher und versichertenorientierter, die volle Vergütung an die festgestellte Dringlichkeit und die tatsächlich erbrachte Akutbehandlung zu knüpfen und die TSS-Meldung anderweitig zu fördern?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden. Das schätze ich sehr. Ich verstehe Ihre Frage auch als konkreten Verbesserungshinweis zum aktuell vorliegenden Änderungsantrag und möchte deshalb gerne darauf eingehen.
Den Grundgedanken der Regelung halte ich zunächst für richtig. Die extrabudgetäre Vergütung soll gezielt einen Anreiz schaffen, freie Akuttermine an die Terminservicestellen zu melden. Denn ein freier Termin hilft nicht viel, wenn Patientinnen und Patienten, die dringend Hilfe benötigen, nichts von ihm wissen. Gerade Menschen, die nicht selbst zahlreiche Praxen kontaktieren können, brauchen einen verlässlichen Zugangsweg. Genau dafür wollen wir die TSS stärken.
Ich verstehe zugleich Ihren Punkt, dass dadurch zwei medizinisch vergleichbare Akutbehandlungen je nach Zugangsweg unterschiedlich vergütet werden können. Das ist eine Folge dieses Steuerungsanreizes. Entscheidend wird deshalb sein, ob die Regelung in der Praxis tatsächlich dazu führt, dass mehr freie Akuttermine über die TSS verfügbar und damit für Patientinnen und Patienten schneller erreichbar werden.
Diesen Punkt werde ich im weiteren Verfahren und vor allem bei der praktischen Umsetzung im Blick behalten. Das Ziel bleibt für mich klar. Dringende Fälle müssen schneller in die Behandlung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves
