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Der alternative Antrag weist darauf hin, dass es in allen EU-Mitgliedstaaten bereits nationale Rechtsvorschriften gibt, in denen Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt gemäß ihren nationalen Gegebenheiten definiert und unter Strafe gestellt werden.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Diese Fehlentscheidung aus der Vergangenheit spiegelt nicht die heutige Haltung der CDU wider, die klare Positionen im Bereich der Frauenrechte und der Gewaltprävention vertritt.
Am Ende gab es keine Mehrheit für den Text, weil die EVP zu keinem Kompromiss bereit war und dagegen stimmte. Da für uns entscheidende Elemente im Text fehlten, haben wir uns bei der Schlussabstimmung enthalten.