Der Sprachnachweis für die Einbürgerung wird heute über zertifizierte Sprachprüfungen anerkannter Anbieter wie der telc oder des Goethe-Instituts erbracht, nicht über eine einheitliche staatliche Prüfung.
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Die Sprachkenntnisse für eine Einbürgerung werden bereits heute durch anerkannte und qualitätsgesicherte Prüfungen nachgewiesen
Wir wollen nicht verhindern, dass Menschen Deutsche werden, sondern sicherstellen, dass die Einbürgerung am Ende eines echten Integrationsprozesses steht und neue Mitbürger sich mit unserem Land als ihre neue Heimat vollends identifizieren und solidarisieren.
die Erstellung von Bürger-Dokumenten ist Sache der entsprechenden Behörden wie Bürgerämtern und dergleichen - von daher Sache der Exekutive (Regierung) und nicht der Legislative (gesetzgebende
Wenn Sie die von der Behörde angelegten Anforderungen nicht erfüllen können, würde ich Ihnen die Begleitung Ihres Einbürgerungsverfahrens durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (hier die Übersicht wohnortnaher Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/) bzw. durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei empfehlen.