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Grundsätzlich liegt die Verantwortung der Prozesse bei den Ländern. Dies ist auch der Grund, weshalb es eine sehr große Spanne bei den Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gibt.
Gleichwohl werden Einbürgerungsverfahren in der föderalen Ordnung von Ländern und Kommunen umgesetzt. Der Bund kann hier nicht in die Personalhoheit der Länder und Gemeinden eingreifen oder diesen im Detail vorschreiben, wie sie ihre Verwaltung zu organisieren haben.
Was es allerdings nicht mehr gibt, ist eine schnellere Einbürgerung bei besonders guten Sprachkenntnissen.
Die derzeitige Bearbeitungszeit für einen Einbürgerungsantrag ist in der Tat viel zu lange. Wir Grüne setzen uns 2026 weiter dafür ein dies zu verbessern.