Für eine nicht‑binäre Person wie Maja T. besteht deshalb ein erhöhtes Risiko, in Haft diskriminiert oder misshandelt zu werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 29.06.2026 von Awet Tesfaiesus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.07.2025 von Svenja Schulze SPD
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.
Antwort ausstehend von Stefan Nacke CDU
Antwort 18.08.2025 von Milan Pein SPD
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass eine Auslieferung von Maja T. rechtlich nicht in Betracht kommt. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser einstweiligen Anordnung war die Auslieferung allerdings bereits vollzogen, so dass jetzt keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, um die einmal ausgelieferte Person nach Deutschland zurück überstellen zu lassen.
Antwort ausstehend von Tonka Wojahn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU