Das KHVVG wird die Versorgung im stationären Bereich in der Somatik verbessern. Gleichzeitig setze ich mich auch für eine bessere psychotherapeutische, psychiatrische und psychosoziale Versorgung außerhalb der somatischen Kliniken ein.
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Wie bereits in meiner vorherigen Antwort erläutert, wird die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung im KHVVG nicht berücksichtigt, weil sich das KHVVG nicht auf die PPP-RL bezieht.
Da die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Abgeordneten zu verweisen, darf ich Sie gerne an Frau MdB Winkelmeier-Becker und Herrn MdB Dr. Röttgen weiterleiten.
Die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung funktioniert anders und ist daher nicht Gegenstand der Reform. Ich halte es aber für sinnvoll hier in Zukunft nachzubessern und auch Anpassungen im Hinblick auf die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung neu zu bewerten und gegebenenfalls einzuführen.
Ich habe am 17.10.2024 für die Krankenhausreform gestimmt. Meine Gründe für die Zustimmung zur Krankenhausreform sind folgende:
Ich habe am 17.10.2024 für die Krankenhausreform gestimmt. Meine Gründe für die Zustimmung zur Krankenhausreform sind folgende: