Da die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Abgeordneten zu verweisen, darf ich Sie gerne an Frau MdB Winkelmeier-Becker und Herrn MdB Dr. Röttgen weiterleiten.
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Die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung funktioniert anders und ist daher nicht Gegenstand der Reform. Ich halte es aber für sinnvoll hier in Zukunft nachzubessern und auch Anpassungen im Hinblick auf die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung neu zu bewerten und gegebenenfalls einzuführen.
Ich habe am 17.10.2024 für die Krankenhausreform gestimmt. Meine Gründe für die Zustimmung zur Krankenhausreform sind folgende:
Ich habe am 17.10.2024 für die Krankenhausreform gestimmt. Meine Gründe für die Zustimmung zur Krankenhausreform sind folgende:
Die Krankenhausdichte erfordert Reformen. Mit dem KHVVG verbessern wir Qualität und Effizienz, unterstützen mit 50 Mrd. Euro und sichern Tarifrefinanzierungen.