
Antwort 28.06.2023 von Josip Juratovic SPD
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.

Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.
Oberste Richtschnur im Sorgerecht ist das Kindeswohl.
Wir werden in diesem Jahr zur Reform des Abstammungsrechts umfassende Vorschläge vorlegen.
als CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennen wir den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf das deutsche Familienrecht und die Beteiligung von Trennungsvätern am Leben ihrer Kinder.
Das Wechselmodell soll gesetzliches Leitbild werden. Die zuständigen Ministerien stimmen die Maßnahmen zur Modernisierung des Familienrechts derzeit noch ab.