Mögliche Änderungen bei der Umsatzsteuer liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen. Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Umsatzsteuersätze initiiert werden soll.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.02.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 30.08.2023 von Ulrike Bahr SPD
Mit der Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel nicht gewährleistet, dass diese Entlastung auch wirklich bei den Verbraucher:innen ankommt.
Antwort 11.07.2023 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vereinfacht kann festgehalten werden, dass Nahrungsmittel grundsätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dies gilt auch für vegane Nahrungsmittel.
Antwort 12.02.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Umsatzsteuersätze initiiert werden soll.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.02.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Umsatzsteuersätze initiiert werden soll.