Die Anwesenheitspflicht wurde während der Zeit der Pandemie zwar beibehalten, doch vielfach wurde diese durch Distanzunterricht - wie Sie es fordern - etwas abgewandelt. Die Pflicht des Unterrichtens zuhause gilt und galt im übrigen nicht, da die Schulpflicht und deren Durchführung eine hoheitliche Pflicht ist.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.09.2021 von Kai Vogel SPD
Antwort 20.08.2020 von Claus Schaffer AfD
(...) SARS-CoV2 ist für sich betrachtet kein tödliches Virus (...)
Antwort 21.04.2021 von Lasse Petersdotter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Deutschland hat sich ganz bewusst für eine gesetzliche Schulpflicht entschieden, weil Unterricht zuhause nicht den Besuch einer Schule ersetzen kann. (...)
Antwort ausstehend von Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Antwort 22.07.2020 von Leni Breymaier SPD
(...) Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind wichtige Einrichtungen, um Frauen zu helfen, die häusliche Gewalt erfahren. (...)
Antwort 13.07.2020 von Dirk Toepffer CDU
(...) Ich halte es für sehr wichtig, dass in Niedersachsen beim Thema Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergegangen wird. Daher hat sich der Landtag darauf verständigt, einen Sonderausschuss einzusetzen, um eine Verbesserung des gesamten niedersächsischen Kinderschutzsystems zu erreichen. (...)