Mein parlamentarischer Schwerpunkt liegt auf den Themen der Inneren Sicherheit
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Da bislang lediglich ein Referentenentwurf vorliegt, bitten wir um Verständnis, dass eine vertiefte rechtliche Prüfung, etwa durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, sinnvollerweise erst auf Grundlage des späteren Regierungsentwurfs erfolgen kann.
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird aufgrund der Kritik an der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens nochmals überarbeitet und durchläuft eine erneute Ressortabstimmung. Erst danach wird das Bundeskabinett damit befasst und der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet.
Das Parlament wird sich also erst im späteren Verfahren mit dem Entwurf inhaltlich auseinandersetzen. Ohne Frage wird der Entwurf auch in den parlamentarischen Beratungen verfassungsrechtlich geprüft werden. In der Regel werden Sachverständigen-Anhörungen durchgeführt, im Zuge derer Experten von den Fraktionen benannt und angehört werden.
Im Zusammenhang mit aktuellen Reformvorhaben im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung achten wir darauf, dass finanzielle Stabilität erreicht wird, ohne die Versorgungsstrukturen in der Psychotherapie zusätzlich zu belasten. Ziel ist eine verlässliche und gut erreichbare psychotherapeutische Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche.