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Wie bewerten Sie den aktuellen Entwurf zur Bundesbeamtenbesoldung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten?

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Johannes Wiegelmann
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Frage von Thomas W. •

Wie bewerten Sie den aktuellen Entwurf zur Bundesbeamtenbesoldung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten?

Sehr geehrter Herr Wiegelmann,
Fachleute und Richter, z. B. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, haben öffentlich massive Zweifel daran geäußert, dass die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens rechtskonform ist. Möglicherweise verstößt das geplante Vorgehen der Bundesregierung, gegen Art. 33 Abs. 5 GG. Besteht die Möglichkeit, zeitnah eine Überprüfung des Referentenentwurfes durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vornehmen zu lassen?
Vorab vielen Dank!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

danke für Ihre Nachricht. Das Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Besoldung von Bundesbeamten steht am Anfang. Es liegt momentan erst ein Referentenentwurf vor. 

Grundsätzlich ist es so, dass die Bundesländer, Verbände, Organisationen und Institutionen eine schriftliche Stellungnahme zu einem Referentenentwurf abgeben können. Stellungnahmen enthalten in den meisten Fällen Anmerkungen, Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge zum Gesetzesvorhaben. Zu dem von Ihnen angesprochenen Gesetzgebungsverfahren gibt es bereits erste Stellungnahmen.

Die Anmerkungen aus den Stellungnahmen werden von der Fachebene im Ministerium geprüft und ggf. in den Referentenentwurf eingearbeitet. Damit wird die finale Fassung des Gesetzentwurfs erstellt, der sogenannte Regierungsentwurf.

Die 16 Bundesländer prüfen ebenfalls den Entwurf der Bundesregierung und beraten in Fachausschüssen über den Regierungsentwurf. Der Bundesrat kann zu dem Gesetzentwurf im Rahmen des ersten Durchgangs eine Stellungnahme abgeben, die mit dem Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet wird.

Das Parlament wird sich also erst im späteren Verfahren mit dem Entwurf inhaltlich auseinandersetzen. Ohne Frage wird der Entwurf auch in den parlamentarischen Beratungen verfassungsrechtlich geprüft werden. In der Regel werden Sachverständigen-Anhörungen durchgeführt, im Zuge derer Experten von den Fraktionen benannt und angehört werden.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Wiegelmann

 

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