Antwort 30.09.2025 von Jan-Marco Luczak CDU
Durch die Neuregelung wird nun die Gemeinschaft verklagt. Insgesamt ist das Verfahren dadurch deutlich einfacher, rechtssicherer und gerechter geworden.
Durch die Neuregelung wird nun die Gemeinschaft verklagt. Insgesamt ist das Verfahren dadurch deutlich einfacher, rechtssicherer und gerechter geworden.
Für eine fundierte Rückmeldung wäre eine genauere Darstellung Ihres Anliegens notwendig.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag keine Änderung des WEG vereinbart. Ebenso wenig gibt es in den Koalitionsfraktionen dafür aktuell Planungen.
unser Rechtssystem bzw. Prozessrecht hat sich bewährt. Zumal schon heute die Möglichkeit besteht, Geständigkeit als mildernden Umstand zu berücksichtigen.
Der Senat verweist auf Sensibilisierung der Teamleitungen und die Einführung der elektronischen Akte als nachgelagerte Prozesse, um vergleichbare Fälle künftig auszuschließen.