Antwort 23.06.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.
Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.
Im Augenblick besteht nur die Möglichkeit, die Verhängung einer Geldstrafe wegen der Zuwiderhandlung der Bundesregierung gegen den Beschluss des Gerichts zu beantragen.
Zur Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Zurückweisungen an den Grenzen habe ich mich hier klar geäußert: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.html
