Antwort 03.05.2022 von René Schneider SPD
Mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Das Verfahren dauert an. Ob die AfD Berlin ebenfalls Einspruch auf Landesebene eingelegt hat, ist mir nicht bekannt. Das müssten Sie vor Ort erfragen.
Am Ende ist das jedoch eine politische Auseinandersetzung
Wir wollen also, dass Menschen, die keine EU-Staatsangehörigkeit aber ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, auf kommunaler Ebene wählen können.
