Antwort 31.10.2024 von Christian Bernreiter CSU
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden die verschiedenen Beträge nochmal überprüft und ggf. angepasst.
Sinn der Schülerbeförderung ist, jedem Schüler eine Ausbildung zu ermöglichen, ohne dass dies am fehlenden Beförderungsnetz oder Kosten scheitert.