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Eine Klarstellung zur nicht geringen Menge müsste im Cannabisgesetz erfolgen. Jedoch verweisen BMJ und BMG auf die Zuständigkeit des jeweils anderen Hauses. Ich sehe daher leider nicht, dass es alsbald zu einer Regelung kommen wird.
In der Gesetzesbegründung haben wir die Bestimmung der Grenzwerte für die "nicht geringe Menge" (aufgrund der geänderten Risikobewertung) der Entwicklung durch die Gerichte überlassen.
Leider kann ich noch nicht konkret sagen wann es dazu die nötige gesetzliche Regelung gibt, ich gehe aber davon aus, sie wird kurzfristig vorgelegt.
Wir haben sowohl in unserem Wahlprogramm wie auch einem Parteivorstandsbeschluss hierzu eine klare Linie, an der wir uns orientieren und die auch die Grundlage unserer Arbeit ist.