Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß und rechtlich korrekt durchgeführt worden ist.
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Ich stimme Ihnen zu, dass es im Ergebnis gelingen muss, die Versorgung zu stärken — wie im Koalitionsvertrag verankert. Entwicklungen, die dies gefährden, bedürfen der Korrektur.
Unser Ziel als SPD war und ist dabei eine Stabilisierung der Beiträge der GKV und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor höheren Belastungen.
Für uns in der Grünen Bundestagsfraktion ist klar: Wir halten die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen für in dieser Form schwer nachvollziehbar.
Sehr geehrte Frau B.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Rahmen seiner Rechtsaufsicht geprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach ausführlicher Prüfung gab es seitens des BMG keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung