Bei einem Drogentest, ob Urinprobe oder Blutprobe beispielsweise in einer Verkehrskontrolle, kann nicht zwischen dem Konsum von Nutzhanf und Cannabis unterschieden werden.
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Antwort 18.04.2024 von Bernd Riexinger Die Linke
Antwort 25.04.2024 von Nyke Slawik BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Verkehrssicherheit und für die Erfassung von THC im Blut(-serum) wird nicht und wurde auch in der Vergangenheit nicht unterschieden, ob THC-Stoffe aus Nutzhanf-Sorten oder Medizinal- und Drogenhanf-Sorten stammen.
Antwort 18.03.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme Ihnen insoweit zu, dass eine Kriminalisierung durch die Hintertür, beispielsweise durch den Entzug des Führerscheins, nicht stattfinden sollte.
Antwort 20.03.2024 von Carmen Wegge SPD
Da das Gesetz bereits im Bundestag beschlossen wurde, können Änderungen lediglich über einen sogenannten Vermittlungsausschuss erzielt werden
Antwort 25.03.2025 von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nordrhein-Westfalen hat in der Sitzung des Bundesrates am 22.03.2024 nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt.
Antwort 28.03.2024 von Thekla Walker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Den nun mit dem Cannabisgesetz beschlossenen Paradigmenwechsel begrüße ich sehr.