Antwort 11.02.2022 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.
Ab dem 14. Februar wird im Bundestag eine neue Allgemeinverfügung gelten, die bestimmt, dass ein Genesenennachweis höchstens 90 Tage zurückliegen darf.
Es ist angekündigt, dass die für die Abgeordneten geltenden Regeln bereits für die nächste Sitzungswoche geändert werden. Das begrüße und unterstütze ich.
Ich vertraue anerkannten Wissenschaftlern und unabhängigen, evidenzbasiert arbeitenden Institutionen wie das Robert-Koch-Institut und die STIKO.
Es ist erfreulich, dass es Fortschritte bei Medikamenten gibt, die gegen eine Corona-Erkrankung helfen. Dennoch halte ich Impfungen gegen das Corona-Virus weiterhin für sinnvoll
Impfen ist unser bestes Instrument, um mittelfristig der COVID-19 Pandemie Einhalt zu gebieten.