(...) Die Kriterien für die staatliche Finanzierung sind im Parteiengesetz transparent und nachvollziehbar geregelt. Die Finanzierung der politischen Parteien ist außerdem durch eine Obergrenze gedeckelt. (...)
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(...) Weitere Anpassungen erfolgen wie bisher nach dem Preisindex. Dabei gilt weiter der Grundsatz, dass der Anteil der staatlichen Parteienfinanzierung die Hälfte der Gesamteinnahmen einer Partei nicht überschreiten darf. Parteien müssen frei und unabhängig vom Staat sein. (...)
(...) Wir bleiben auch weiter bei dem Ziel, jährlich über 10.000 Wohnungen zu genehmigen, damit es mehr Angebot gibt und die Preise nicht weiter steigen. Im Jahr 2017 haben wir auch den geförderten Wohnungsbau nochmals von 2300 auf 3000 Einheiten erhöht. Insgesamt fördert Hamburg pro Jahr mehr als vier Mal so viele Wohnungen wie im Bundesdurchschnitt. (...)
(...) Im Kampf gegen die akute Personalnot kann seit 2019 mehr Pflegepersonal eingestellt werden, denn die Krankenkassen finanzieren zusätzliche 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus. Für pflegende Angehörige wird es leichter, medizinische Leistungen der Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. (...)
(...) Die Kriterien für die staatliche Finanzierung sind im Parteiengesetz transparent und nachvollziehbar geregelt. Die Finanzierung der politischen Parteien ist außerdem durch eine Obergrenze gedeckelt. (...)
(...) Die Gesetzesänderung läuft dem Ziel, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Parteien zu stärken, zuwider. Gerade um den Parteien zu ermöglichen, ihrem demokratischen Auftrag nachzukommen, hat das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an die Begründung einer Erhöhung der absoluten Obergrenze für die Parteienfinanzierung gestellt, denen der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht gerecht wird. (...)