Antwort 31.03.2023 von Florian Toncar FDP
Eine Rückerstattung von bisher aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung gezahlten Steuern oder andere Arten der Rückwirkung sind jedoch nicht vorgesehen.
Eine Rückerstattung von bisher aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung gezahlten Steuern oder andere Arten der Rückwirkung sind jedoch nicht vorgesehen.
Auch als Reaktion auf die Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit wurde 2015 das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) beschlossen.