vielen Dank für Ihre Frage. In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorgezogen und die erste Abschlagzahlung soll im September erfolgen.
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Eine mögliche Übernahme steht erst nach Verhandlungen im Herbst durch die bay. Gesetzgeberin an. Sie gilt als wahrscheinlich. Ich würde eine Übernahme begrüßen.
Vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 ist zunächst prioritär das Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben worden, um die Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes sicherzustellen.
hier habe ich die Frage bereits beantwortet
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Herbst 2023 sollen auf die Anpassung der Besoldung der bayerischen Beamten und Pensionäre übertragen werden.
Der Familienergänzungszuschlag wurde im vergangenen September durch eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes beschlossen. Seit dem Jahreswechsel ist diese Änderung in Kraft.