Antwort 21.05.2025 von Angela Freimuth FDP
Kontrollbefugnis der Datenschutzbeauftragten gilt auch ggü. Staatsanwaltschaften
Kontrollbefugnis der Datenschutzbeauftragten gilt auch ggü. Staatsanwaltschaften
Stärkung der Datenschutzkonferenz und zentrale Koordinierung sind wünschenswert,
die Initiativen der Bundesebene bleiben abzuwarten
Das ist eine Frage, die bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags innerhalb der Koalition zu klären ist
Ja
Ja, ich unterstütze die Bündelung der Datenschutzaufsicht bei einer zentralen (Bundes-) Behörde, da sich nach meiner Einschätzung die unterschiedliche Handhabung und Auslegung der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern nicht bewährt hat