Antwort 09.07.2025 von Joachim Herrmann CSU
Eine Anbindung an Datenbanken der Ausländerbehörden ist weder aktuell gegeben, noch beabsichtigt.
Eine Anbindung an Datenbanken der Ausländerbehörden ist weder aktuell gegeben, noch beabsichtigt.
Nein, m. E. ist der Weg über die die Bundesländer der richtige. Allerdings setzt er besserer Arbeitsteilung und -koordination des Länder-Datenschutzbeauftragten voraus.
Das neue Gesetz stellt dem Verfassungsschutz die nötigen Instrumente zur Verfügung.