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Wie ist Ihre Position zum Entwurf der EU-Kommission zur weitreichenden & tiefgreifenden Deregulierung von Betroffenenrechten im Rahmen des Digitalen Omnibus einschl. der Öffnung der "Pandora-Büchse"?

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Sergey Lagodinsky
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Frage von Felix H. •

Wie ist Ihre Position zum Entwurf der EU-Kommission zur weitreichenden & tiefgreifenden Deregulierung von Betroffenenrechten im Rahmen des Digitalen Omnibus einschl. der Öffnung der "Pandora-Büchse"?

https://noyb.eu/sites/default/files/2025-11/EU-Kommission-Digital-Omnibus-A-Data-Act-und-DSGVO.pdfhttps://tinyurl.com/ycxp5d69Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (Schrems) dazu:"Gemeinsam mit EDRi und dem Irish Council for Civil Liberties (ICCL) hat noyb heute einen offenen Brief an die EU-Kommission gesendet. Die EU-Kommission hat im Geheimen eine potenziell massive Reform der DSGVO auf den Weg gebracht. Sollten diese internen Entwürfe Realität werden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf das Grundrecht auf Datenschutz. Ursprünglich wurden lediglich gezielte Anpassungen angekündigt - nun schlägt die Kommission Änderungen an Kernelementen der DSGVO vor, darunter an der Definition persönlicher Daten und Betroffenenrechte. Der durchgesickerte Entwurf schlägt außerdem vor, KI-Unternehmen einen Blankoscheck auszustellen, um europäische Daten abzusaugen. Dies ist höchst besorgniserregend."Zur Pandorabüchse und DSGVO vgl. vor neuesten Reformplänen: https://tinyurl.com/52hux4en

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank für Ihre wichtige und gut belegte Frage.

Grundsätzlich kann der Digitale Omnibus der EU helfen, Regeln zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. In der derzeit bekannten Form lehnen wir den Entwurf jedoch ab, weil er zentrale Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger gefährdet.

Besonders kritisch ist, dass der Vorschlag weit über technische Klarstellungen hinausgeht und Kernelemente der DSGVO aufweicht, obwohl die EU selbst 2024 bestätigt hat, dass die DSGVO gut funktioniert und notwendig ist.

Problematisch ist vor allem die geplante Neudefinition personenbezogener Daten. Sie widerspricht der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere dem SBR-Urteil (EuGH, C-604/22 – IAB Europe). Künftig könnten Unternehmen Daten leichter als „anonym“ einstufen und sich so dem Datenschutz entziehen. Davon würden vor allem große, meist außereuropäische Datenkonzerne profitieren – zulasten der Rechte der Menschen in Europa.

Auch die geplanten Änderungen zur Nutzung persönlicher Daten für das Training von Künstlicher Intelligenz sehen wir kritisch. Solche Eingriffe in Grundrechte dürfen nicht ohne gründliche Prüfung und klare Schutzvorgaben erfolgen.

Hinzu kommt: Eine so weitreichende Reform wurde ohne Folgenabschätzung und weitgehend intransparentvorbereitet. Das widerspricht guten demokratischen Verfahren.

Positiv sind einzelne Punkte, etwa einheitliche, nutzerfreundliche Cookie-Einstellungen und vereinfachte Melderegeln für Unternehmen. Vereinfachung ist sinnvoll – der Abbau von Grundrechten ist es nicht.

Unsere klare Haltung:
Der Digitale Omnibus darf keine „Pandora-Büchse“ für den Abbau des Datenschutzes öffnen. Die DSGVO hat sich bewährt. Sie sollte vereinfacht, aber nicht ausgehöhlt werden – und europäische Grundrechte dürfen nicht dem Druck großer Konzerne oder geopolitischer Interessen geopfert werden.

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