Antwort 17.09.2025 von Heike Sudmann Die Linke
Da wir nur begrenzt Einblick in die konkreten Verwaltungsabläufe in den Geschäftstellen haben, kann ich Ihre Frage daher nicht beantworten und bitte Sie, sie an die Verantwortlichen zu stellen
Da wir nur begrenzt Einblick in die konkreten Verwaltungsabläufe in den Geschäftstellen haben, kann ich Ihre Frage daher nicht beantworten und bitte Sie, sie an die Verantwortlichen zu stellen
Durch elektronische Aktenführung, engmaschigere Kontrollen und Sensilbilisierung der Teamleitungen ist ein vergleichbares Geschehen praktisch ausgeschlossen.
Mit Blick auf die weitgehend erfolgte Umstellung auf die elektronische Akte ist heutzutage ein vergleichbares Geschehen allerdings nahezu ausgeschlossen.
In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach meiner Information keine Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten feststellen können.