Antwort 15.06.2023 von Johann Saathoff SPD
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:
Als Vorsitzender des Liberalen Mittelstands Sachsen-Anhalt e.V. vertrete ich die Auffassung, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stärker entlastet werden müssen
Eine Karenzzeit für Vermögen gibt es im SGB XII nicht.
Aufwendungen für Unterkunft werden nach geltender Rechtslage übernommen, wenn sie angemessen sind.
Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen erfüllen diese Voraussetzungen meist nicht, weil die volle Erwerbsminderung schon vor Erfüllung der Wartezeit von 60 Beitragsmonaten eingetreten ist.