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(...) Wir Grünen lehnen das Wechselmodell nicht per se ab. Kinder, die im sogenannten Wechselmodell hälftig von ihren Eltern betreut werden, sind im Schnitt zufriedener als andere Trennungskinder. (...)
(...) Ich bin davon überzeugt, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen. Kinder sollen auch nach einer Trennung der Eltern möglichst eng mit beiden Elternteilen verbunden bleiben. Das wird bei Scheidungen aber ja auch berücksichtigt. (...)
(...) Zu 1) Die Sanktionen, die das BGB an die Verletzung der gesetzlichen Umgangspflicht knüpft, sind erheblich und für das betroffene Elternteil oft schmerzhaft. Inwieweit eine strafrechtliche Verurteilung anschreckender wirken würde, sehe ich nicht. (...)
(...) Die Reform stellt eine deutliche Verbesserung dar und lässt eine einfache Verweigerung der rechtlichen Eltern gegenüber dem leiblichen Vater nicht mehr zu. Entscheidend ist nunmehr, ob der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient. (...)
(...) das Thema „Umgangsverweigerung“ ist vermutlich einer der sensibelsten Bereiche im Umgangsrecht. Wenn sich ein Elternteil dazu entschließt, dem anderen Elternteil den Umgang mit dem eigenen Kind zu verweigern, ist das eine sehr belastende Situation für alle Beteiligten. (...)