nein, wie kommen Sie darauf?
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Antwort 10.04.2025 von Roger Beckamp AfD
Antwort 10.03.2025 von Roger Beckamp AfD
Deutsche Staatsbürger, egal welcher Herkunft, werden grundsätzlich nicht abgeschoben
Antwort 14.05.2025 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
Antwort 11.03.2025 von Nicole Gohlke Die Linke
Das Strafrecht sollte für alle Menschen gleich gelten. Wer hier Straftaten begeht, muss unabhängig von seiner Herkunft bestraft werden und gegebenenfalls seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen.

Antwort ausstehend von Franziska Dezember CDU
Antwort 22.02.2025 von Ronald Gläser AfD
Unter Remigration verstehen wir die dringend notwendige Rückführung von kriminellen, Extremisten und solchen illegalen Einwanderern, die keinen richtigen Aufenthaltsstatus (mehr) haben.