Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelpartner darauf verständigt, bei der Alkohol- und Nikotinprävention verstärkt auf Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen zu setzen und die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis zu verschärfen
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Zentraler Bestandteil des Cannabisgesetzes ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehört auch eine Aufklärungs- und Informationskampagne.
Aktuell führt der unkontrollierte Verkauf von Cannabis nicht zu einem ausreichenden Schutz von Jugendlichen
Alkohol ist immer in jeder Lebensphase schädlich einerseits, andererseits ein gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel.
Bayern verfügt über bewährte und schlagkräftige Organisationen und Strukturen zur Prävention von schädlichem Alkoholkonsum. Dazu gehören insbesondere das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD).