(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04. Februar, in der Sie sich auf die Gemeinnützigkeit der Plattform Change.org beziehen. (...)
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(...) Des Weiteren handelt es sich bei der potenziellen Aberkennung der Gemeinnützigkeit nicht um eine Ermessensentscheidung. Die Entscheidung basiert auf einer zuvor stattgefundenen Prüfung der steuerrechtlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit. Danach können nur Organisationen als gemeinnützig anerkannt werden, die sich bei ihrer Betätigung an die verfassungsgemäße Ordnung halten. (...)
Die derzeitigen Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht verfolgen wir mit großer Sorge. Wir finden es bedenklich, dass immer mehr Organisationen von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedroht sind und ihre wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit dadurch erschwert wird. Besonders besorgniserregend finden wir die Einflussnahme der Politik auf die Entscheidung der Finanzämter über den Entzug des Gemeinnützigkeitsstatus.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer Reform des Gemeinnützigsrechts. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für eine deutliche Regelung und eine Verschärfung der Anforderungen für den Status der Gemeinnützigkeit ein.

(...) Hintergrund ist die derzeitige unübersichtliche Rechtslage, nach der die Finanzverwaltung Organisationen den steuerlich vorteilhaften Status der Gemeinnützigkeit absprechen kann. Begründet hat das Finanzamt dies im Fall change.org laut Medienberichten damit, dass es bei den Petitionen um "überwiegend politische oder gar Einzelinteressen" gehe. (...)
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass zwar die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit als gemeinnützig gelte, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen.