Antwort 01.06.2023 von Jens Spahn CDU
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de

wenn Sie mit dem Entlastungsbetrag die Energiepreispauschale meinen, muss ich Ihnen leider sagen, dass die Übergangsgeld Beziehenden nach wie vor nicht die Energiepreispauschale erhalten, sofern sie nicht in einem aktiven Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Folglich empfehle ich Ihnen eine Antragstellung bei der Knappschaft-Bahn-See.
In der Regel ist davon auszugehen, dass sich Menschen in einer Rehamaßnahme, die Übergangsgeld erhalten, nach wie vor in einem Arbeitsverhältnis befinden.