In Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes.
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Antwort 18.06.2026 von Astrid Wallmann CDU
Antwort ausstehend von Magnus Jung SPD
Antwort 05.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Versicherungsfremde Leistungen müssen fair finanziert werden, aber reine Verschiebungen zwischen Töpfen lösen das Problem nicht.
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Gestatten Sie mir vorab eine Klarstellung: Mein Vorschlag bezog sich nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung, sondern auf die gesetzliche Rentenversicherung. Konkret habe ich mich für die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung ausgesprochen, in die neben Arbeitnehmern auch Selbständige, Beamte und Abgeordnete einzahlen.
Antwort 08.06.2026 von Claudia Moll SPD
Die Frage einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen bleibt deshalb aus Sicht vieler Akteure weiterhin ungelöst.
Antwort 28.05.2026 von Simone Borchardt CDU
Evidenz ernst nehmen, Beitragsmittel schützen, GKV auf wirksame und medizinisch notwendige Leistungen konzentrieren.