Antwort 01.07.2024 von Thorsten Frei CDU
Grundsätzlich ist von einem Vertrauensschutz für Altfälle auszugehen
Grundsätzlich ist von einem Vertrauensschutz für Altfälle auszugehen
Seit dem 27.06. dürfen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.
Gemäß der aktuellen Gesetzesnovelle ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne Ihre bestehenden Staatsangehörigkeiten aufgeben zu müssen.
Von der türkischen Wehrpflicht entbindet Sie eine zusätzliche Staatsbürgerschaft allerdings nicht.
Abgesehen von unwirksamen Einbürgerungen oder Verzicht durch die Person selbst darf der deutsche Pass nur bei Eintritt in ausländische Streitkräfte bzw. eine terroristische Gruppe im Ausland entzogen werden.