Antwort 16.07.2024 von Thorsten Frei CDU
künftige Bundesregierungen sind nicht an die Beschlüsse vorheriger Bundesregierungen gebunden, außer diese sind verfassungsrechtlich abgesichert wie beispielsweise die Schuldenbremse, die zukunftsgerichtet wirkt und nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden könnte. Reine Absichtserklärungen in Koalitionsverträgen haben keinerlei Bedeutung.