Antwort 12.05.2022 von Josephine Ortleb SPD
Für eine Corona-Impfpflicht bräuchte es eine Gesetzesänderung. Leider fand sich keine verantwortungsvolle Mehrheit. Das BMG darf also nicht handeln.
Für eine Corona-Impfpflicht bräuchte es eine Gesetzesänderung. Leider fand sich keine verantwortungsvolle Mehrheit. Das BMG darf also nicht handeln.
Die Impfpflicht ist nun leider nicht zustandegekommen, da keiner der Anträge die erforderliche Mehrheit bekommen hat.
Mit den Argumenten für und gegen eine Impflicht gegen die Covid-19 Erkrankung habe ich mich über Monate eindringlich beschäftigt
Im Koalitionsvertrag konnte wir verankern, dass bei der Krankenhausfinanzierung die erlösunabhängigen Vorhaltepauschalen eingeführt werden sollen.