Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde das Portal abgeordnetenwatch.de künftig nicht mehr nutzen und dort keine Fragen mehr beantworten. Für konkrete inhaltliche Fragen zu meinem Aufgabenbereich, sachliche Kritik oder Feedback können Sie sich gerne direkt an eines meiner Büros wenden. Meine politischen Positionen vertrete ich zudem in Plenarreden, Interviews, Gastbeiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, auf Social Media und öffentlichen Veranstaltungen.
Antwort 04.02.2020 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Schon eine geringe Steuer reicht aus, um kurzfristige Anlagen und Hochfrequenzhandel unattraktiv zu machen, ohne aber langfristigen Anlagen zu schaden. Die Aktiensteuer von Finanzminister Scholz hingegen erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Statt Spekulation einzudämmen und den Finanzsektor an der Finanzierung des Gemeinwohls zu beteiligen, nimmt sie genau diese Akteure aus. (...)

Portrait von Matthias Bartke
Antwort 20.03.2020 von Matthias Bartke SPD

Richtig ist, dass grundsätzlich all diejenigen Finanztransaktionsteuer zahlen müssen, die Aktien von börsennotierten Unternehmen mit einem Sitz im Inland erwerben. Die Behauptung, dass die Steuer in erster Linie einkommensschwache Kleinanleger trifft, ist falsch.

Portrait von Johannes Kahrs
Antwort 11.02.2020 von Johannes Kahrs SPD

(...) Es freut uns trotzdem sehr, dass sich die Lobby über gesundes Kassenbonpapier Gedanken macht. Deshalb hier der Hinweis: BPA-beschichtetes Papier muss nicht verwendet werden. (...)

Portrait von Annalena Baerbock
Antwort 06.03.2020 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eine echte europäische Finanztransaktionssteuer muss zeitnah eingeführt werden, um die Finanzmärkte zu entschleunigen und die Akteure in die Verantwortung zu nehmen. Schon eine geringe Steuer reicht aus, um kurzfristige Anlagen und Hochfrequenzhandel unattraktiv zu machen, ohne aber langfristigen Anlagen zu schaden. Die von Finanzminister Scholz vorgeschlagene Aktiensteuer erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Statt Spekulation einzudämmen und den Finanzsektor an der Finanzierung des Gemeinwohls zu beteiligen, nimmt sie genau diese Akteure aus.

Portrait von Rüdiger Kruse
Antwort 05.02.2020 von Rüdiger Kruse CDU

(...) Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. Dabei ist die Verlustverrechnung auf jährlich 10.000 Euro beschränkt. (...)