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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dem Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 20023/87/EG im Deutschen Bundestag zugestimmt, weil mit dem Gesetz geltendes Europarecht umgesetzt wurde
Ich halte diese Maßnahmen juristisch für vertretbar und inhaltlich für geboten.
Meiner Auffassung nach hat diese geführte Debatte unserer Demokratie gutgetan.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass bei allen weiteren Ausgestaltungen die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für den Mittelstand im Blick bleiben und praktikable Lösungen gefunden werden.
Wir haben mit dem Gesetz geltendes europäisches Recht umgesetzt. Es ist in unserem Interesse, dass ab 2027 europaweit die gleichen Regeln für die CO2-Bepreisung gelten und nicht mehr die bisherigen nationalen Aufschläge nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).