Antwort 24.04.2023 von Frank Imhoff CDU
Wir setzen uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung ein, das gilt auch für die entsprechende Anpassung der Versorgungsbezüge.
Wir setzen uns für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung ein, das gilt auch für die entsprechende Anpassung der Versorgungsbezüge.
Wenn es ein Tarifergebnis für den TV-L gibt, finde ich es richtig, das auch auf Beschäftigte im Beamtenverhältnis sowie Pensionäre zu übertragen.
Die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation bedeutet für mich auch, dass es keine Abkopplung der Versorgungsbezüge der Pensionäre von der Besoldung der aktiven Beamten geben darf.
Aber ja!