Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD
Wenn Sie und Ihre Familie Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, steht das einer Einbürgerung erst einmal entgegen. Bei anderen Sozialleistungen ist dies nicht der Fall.
Wenn Sie und Ihre Familie Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, steht das einer Einbürgerung erst einmal entgegen. Bei anderen Sozialleistungen ist dies nicht der Fall.
Der SSW setzt sich für ein starkes Bildungssystem ein, welches unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder dem Geldbeutel der Eltern ist.
Studenten und Auszubildende haben oft längere Wegstrecken zu bewältigen. Die Schülerbeförderung wird in dieser Legislatur insgesamt überprüft.
Die Vielfalt unserer Schullandschaft ist ein Baustein, die Chancen auf einen Bildungserfolg für alle Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
Seit Langem setzen sich meine Kollegen von der CDU Hamburg und ich für Reformen im Schulbereich ein