Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Omid Nouripour
Antwort 06.04.2020 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Das halten wir Grüne für nicht zielführend, denn warum sollte ein Sportverein nicht auch gegen rechte, verfassungsfeindliche Personen und Äußerungen Stellung beziehen dürfen, ein Gesangsverein sich nicht auch für Gleichberechtigung oder den Naturschutz einsetzen dürfen?

Portrait von Roderich Kiesewetter
Antwort 07.02.2020 von Roderich Kiesewetter CDU

(...) vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Einsatz gegen Korruption, unter anderem durch Nichtregierungsorganisationen, ist eine für unsere Gesellschaft sehr wichtige Aufgabe. (...)

Copyright: Tobias Koch
Antwort 15.05.2020 von Ralph Brinkhaus CDU

(...) Wir haben im Koalitionsvertrag u.a. auch die Stärkung des Ehrenamts vereinbart, wozu auch die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts gehören. (...)

Portrait von Christian Lindner
Antwort 13.02.2020 von Christian Lindner FDP

(...) Wir Freien Demokraten haben den Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon mehrfach aufgefordert, seine bisher nur vage formulierten Pläne zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Deutschland endlich vorzulegen. Bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist auch nach unserer Ansicht darauf zu achten, dass auch künftig gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsbetrachtung unterliegen. (...)

Portrait von Thomas Sattelberger
Antwort 04.03.2020 von Thomas Sattelberger FDP

wenn deutsche Finanzgerichte in zunehmendem Maße den von Ihnen genannten Organisationen die Gemeinnützigkeit aberkennen, mag dies vielerlei Gründe haben. Sie unterstellen der Judikative hierbei offenbar eine politische Motivation. Ich will mir das nicht ungeprüft zu eigen machen. Das Steuerrecht ist nicht mein Spezialgebiet, ich schließe mich aber hierzu gerne mit den Experten meiner Fraktion kurz und komme bilateral wieder auf Sie zu.