Antwort 20.03.2023 von Stephan Stracke CSU
Wir haben uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion während unserer Regierungszeit für eine stete Verbesserung des Beamtenrechts und der Besoldung eingesetzt.
Wir haben uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion während unserer Regierungszeit für eine stete Verbesserung des Beamtenrechts und der Besoldung eingesetzt.
Der Orts- und Familienzuschlag beträgt ab 1. Januar 2023 in Stufe 2/Ortsklasse 1 446,07 Euro und für das dritte Kind 436,16 Euro. Macht in Summe 882,23 Euro - also über 80 Euro mehr.
Ihre Frage bezieht sich in erster Linie auf den konkreten Vollzug.
die Nachzahlung soll mit den Mai-Bezügen kommen.
Hintergrund ist insbesondere auch, dass der öffentliche Arbeitgeber zunehmend in Konkurrenz um Mitarbeitende und Nachwuchs steht, da der Fachkräftemangel immer stärker spürbar ist.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich für eine verlässliche Fachinformation an Ihre Gewerkschaft zu wenden.