Antwort 16.01.2019 von Christine Buchholz Die Linke
Sehr geehrter Herr S.,
Sehr geehrter Herr S.,
(...) der VN-Migrationspakt ist rechtlich nicht bindend. Somit bedurfte es keiner Ratifizierung durch das nationale Parlament gem. Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz. (...)
(...) Der aktuelle Unmut gegenüber dem Migrationspakt in Deutschland ist verständlich, denn die Bundesregierung hat es sträflich versäumt, offen und transparent über den Migrationspakt zu informieren und dessen Punkte richtig einzuordnen. Das ist Kommunikationsversagen, dem viel zu spät entgegengesteuert wurde. (...)
(...) ich bin für die Zustimmung zum UN-Migrationspakt, obwohl er nicht verbindlich ist. Allerdings fehlen auch noch wichtige Momente. (...)