Antwort 30.03.2022 von Tim Brockmann CDU
Verantwortlich für erteilte Anwesenheits- und Rederechte zeichnet sich der gewählte CDU Bundesvorstand.
Verantwortlich für erteilte Anwesenheits- und Rederechte zeichnet sich der gewählte CDU Bundesvorstand.
sicherlich kann man in dem Punkt unterschiedlicher Meinung sein, allerdings finde auch ich das man über das Vorgehen nachdenken könnte
Wir haben bereits in den ersten 100 Tagen der neuen Regierung mit unseren Koalitionspartnern unter Beweis gestellt, dass wir etwas verändern wollen und können.
Da Ihre Fragen allerdings die persönlichen Ansichten und Äußerungen von Herrn Maaßen direkt betreffen, sehe ich mich nicht in der Befugnis, in seinem Namen zu diesen Punkten Stellung zu beziehen.