Antwort 27.09.2023 von Michael Breilmann CDU
Die Regierung begründet die Nichtberücksichtigung von Rentenbeziehenden mit der Belastung für den Haushalt und für die Beschäftigten.
Die Regierung begründet die Nichtberücksichtigung von Rentenbeziehenden mit der Belastung für den Haushalt und für die Beschäftigten.
Der Staat erhebt Steuern auf Einkünfte, um seine Verpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen.
2022 haben wir darüber hinaus geregelt, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, stärker unterstützt werden sollen.
Den besonderen Belangen schwerbehinderter Menschen wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass die möglichen Abschläge auf die Rente bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auf max. 10,8 Prozent begrenzt sind.