Rentenerhöhung - Warum muss man dann noch auf die Rente Steuern zahlen und wenn nicht genug dann dafür noch zulagen oder bonus beantragen.

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Frage von Charlotte M. •

Rentenerhöhung - Warum muss man dann noch auf die Rente Steuern zahlen und wenn nicht genug dann dafür noch zulagen oder bonus beantragen.

Sehr geehrter Herr Heil, man hat ein Lebenlang gearbeitet und will jetzt seine Rente geniessen. Warum muss man dann noch auf die Rente Steuern zahlen und wenn nicht genug dann dafür noch zulagen oder bonus beantragen. Ich rede nicht von Menschen welche nichts für ihre eigene Rente getan haben sprich nicht gearbeiter. Ich rede auch nicht von Schwerbehinderten oder Mütter, da sollte dann auch genug da sein an Rente. Denn die Rentenkasse würde besser dastehen wenn nicht das Geld für andere Ministerien entnommen wird und auch die Beamten in diese Kasse einzahlen würden und von dieser dann ihre Pension erhalten würden. Der Staat müsste dann auch insgesamt für alle Beamten und Rentner aufkommen und jeder würde in diese Kasse dann seinen Obolus einbringen.

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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Staat erhebt Steuern auf Einkünfte, um seine Verpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen. Dies gilt sowohl für Erwerbstätige als auch für Rentnerinnen und Rentner, da Renten auch als Einkünfte gelten. Gesetzliche Renten wurden schon vor 2005 besteuert. Mit der sogenannten „vorgelagerten Besteuerung“ wird die Steuer von den Beiträgen erhoben beziehungsweise die Beiträge werden aus versteuertem Einkommen geleistet.

Allerdings wurde die Rentenbesteuerung ab 2005 neu geregelt, mit der Einführung des Systems der „nachgelagerten Besteuerung“. Das bedeutet: Alles, was Sie seit 2005 für die Altersvorsorge aufgewendet haben, wurde zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug werden Ihre jetzigen Renteneinkünfte besteuert. Dieser Wechsel erfolgt Schritt für Schritt in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge haben seit 2005 die Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre verringert. Im Bezug der Altersrente sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. 

Was den von Ihnen erwähnten Umgang mit den Geldern der Rentenkasse betrifft, möchte ich klarstellen, dass keine Gelder der Rentenversicherung entwendet wurden. Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet. Mehr dazu können Sie in dieser Antwort von mir lesen. 

Zu Ihrer Anregung, dass sowohl Beamtinnen und Beamte als auch gesetzlich Versicherte in die Rentenkasse einzahlen, möchte ich betonen, dass bei einer so grundlegenden Reform unserer Alterssicherungssysteme alle Auswirkungen sorgfältig geprüft werden müssten. Beispielsweise würde - je nach konkreter Ausgestaltung - die Einbeziehung aller Personengruppen zwar kurz- und mittelfristig zu Einnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Rentenansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden. Die für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen bestehende demografische Entwicklung, dass es künftig immer weniger Beitragszahlerinnen und -zahler und immer mehr, zudem immer älter werdende Leistungsbezieher geben wird, lässt sich mit einer solchen Änderung nicht aufhalten.

Aus meiner Sicht sollte der Fokus in erster Linie auf die Schließung bestehender Sicherungslücken gelegt werden. Deshalb planen wir eine Altersvorsorgepflicht für diejenigen neuen Selbstständigen, die nicht anderweitig verpflichtend abgesichert sind. Danach sollen Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, sofern sie nicht ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Damit wird die soziale Absicherung für Selbstständige verbessert.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

 

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