
Antwort 10.10.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat

Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat
Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.
Die Regierung muss hier nachbessern und hat den Auftrag, weiteren Personengruppen die Energiepreispauschale zukommen zu lassen
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.

Auch Mini-Jobber haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale.