Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort ausstehend von Kai Wegner CDU
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 18.08.2024 von Janina Pfau BSW
In der Regel werden Grundsicherungsleistungen gem. §44 Abs. 3 Satz 1 SGB XII für 12 Monate bewilligt. Sofern aber eine vorläufige Entscheidung nach §44a SGB XII ergeht, soll die Bewilligung nach §44 Abs. 3 Satz 2 SGB XII auf höchstens 6 Monate verkürzt werden.
Antwort ausstehend von Ina Scharrenbach CDU