Über eine Veröffentlichung wird im Einzelfall durch den Ausschuss entschieden.
Die abschließenden Beschlussempfehlungen mit ausführlicher Begründung werden dem Bundestag in Form einer Drucksache zur Entscheidung vorgelegt und öffentlich zugänglich gemacht.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.10.2025 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 29.10.2025 von Robert Teske AfD
Deshalb bin ich für eine Neuauszählung, ja für Fairness gegenüber unserem Mitbewerber, dem BSW, und schließe mich der luziden Analyse des Chemnitzer Politikwissenschaftlers Eckhard Jesse an
Antwort 05.11.2025 von Hans Theiss CSU
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.
Antwort 24.11.2025 von Heike Heubach SPD
Die Jurist*innen des Wahlprüfungsausschusses prüfen derzeit die Stellungnahmen der Bundeswahlleitung.
Antwort ausstehend von Awet Tesfaiesus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 29.10.2025 von Michael Gwosdz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine ernsthafte und gründliche Prüfung von Einsprüchen gegen ein Wahlergebnis ist wichtig und findet im Wahlprüfungsausschusses des Bundestages auch statt.