Wie werden Sie angesichts der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses der letzten Bundestagswahlen in der Frage der Neuauszählung der Stimmen abstimmen? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung!
Bei der letzten Bundestagswahl verpasste das BSW die 5%-Hürde um äußerst knappe 0,019% bzw. um ca. 9.500 Stimmen und ist damit aktuell im Bundestag nicht vertreten. Inzwischen mehren sich die Hinweise auf systematische Zählfehler zu Lasten des BSW, dennoch steht eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags fast acht Monate nach der Wahl (!) immer noch aus. Mittlerweile fordern auch unabhängige Experten eine Neuauszählung.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage.
Die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie hängt entscheidend davon ab, dass Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in den Ablauf und die Ergebnisse von Wahlen haben können. Ich kann gut verstehen, dass die Diskussion um mögliche Unregelmäßigkeiten bei der letzten Bundestagswahl viele Menschen beschäftigt – gerade, wenn es um so ein knappes Ergebnis geht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass es Verfahren gibt, die genau solche Zweifel ernsthaft prüfen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat die Aufgabe, eingegangene Beschwerden sorgfältig zu bewerten und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Dass diese Prüfung im Fall der geforderten Neuauszählungen der Bundestagswahl so lange gedauert hat, war belastend für diejenigen, die sich durch eine mögliche Neuauszählung eine Veränderung des Ergebnisses erhoffen. Gleichzeitig ist es aber unabdingbar, dass hier gründlich und unabhängig gearbeitet wird, damit die Entscheidung am Ende rechtssicher ist und nicht angreifbar wird.
Dass nun eine Neuauszählung nicht empfohlen wurde, ist für manche sicherlich enttäuschend. Ich selbst habe großes Vertrauen in die sorgfältige Arbeit des Wahlprüfungsausschusses und gehe davon aus, dass seine Entscheidung auf einer gründlichen Bewertung aller vorliegenden Hinweise beruht. Gleichzeitig bleibt es selbstverständlich möglich, die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Denn als Rechtsstaat setzen wir alles daran, unsere Verfahren transparent, nachvollziehbar und rechtssicher zu gestalten – gerade dann, wenn es um die Grundlagen unserer demokratischen Mitbestimmung geht.
Mit besten Grüßen,
Agnieszka Brugger
