Eine Arbeitsüberwachung darf in den seltensten Fällen und i.d.R. nur bei einem sehr konkreten Verdacht des Arbeitgebers, ob eines Verstoßes des Arbeitnehmers vorgenommen werden.
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Antwort 23.08.2021 von Klaus-Dieter Gröhler CDU
Antwort ausstehend von Michael Müller SPD
Antwort 17.09.2021 von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Thema Beschäftigtendatenschutz ist schon lange auf der grünen Agenda.
Antwort 18.08.2021 von Aaron Spielmanns SPD
Grundsätzlich bin ich dem Gedanken eines Grundeinkommens nicht abgeneigt, möchte jedoch zunächst verschiedene Konzepte kennenlernen und mich weiter mit der Thematik auseinandersetzen.
Antwort 04.09.2021 von Gerhard Trabert parteilos
Konversion muss soziale Absicherung bieten. Für Beschäftige, Anwohnende und indirekt Betroffene wie z.B. Zulieferer muss es eine Zukunftsperspektive geben.
Antwort 13.08.2021 von Jochen Bülow Die Linke
Und nicht zuletzt: Für die Durchführung der illegalen CIA-Gefangenenflüge in alle möglichen Folterzentren war - und vermutlich ist - Ramstein ebenfalls von größter Bedeutung.