Antwort 15.11.2019 von Joachim Pfeiffer CDU
(...) Es gilt nicht für Lebens- und Futtermittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel, lebende Pflanzen und Tiere und anderes mehr. Tabakerzeugnisse fallen ebenfalls nicht darunter, sondern werden wie Lebensmittel und Bedarfsgegenstände von der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer nach den Regelungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches kontrolliert. Im Vordergrund steht hierbei die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der TabakV und TabakProdV ergeben. (...)